Gesundheitswesen

Elektronische Patientenakte: Anlaufstellen für Fragen und Probleme

May 29, 2026

Seit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Jahr 2025 sind viele Fragen und Unsicherheiten bei den Versicherten aufgetreten. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung der Krankenkassen, Ombudsstellen zur Unterstützung bei der ePA einzurichten, zeigt eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg erhebliche Wissenslücken in der Bevölkerung. Drei Viertel der gesetzlich Versicherten wissen nicht, dass es solche Hilfsangebote gibt, insbesondere ältere Menschen sind hier mangelhaft informiert. Diese Ombudsstellen sind jedoch entscheidend, um den Versicherten bei der Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten und dem Schutz ihrer Privatsphäre zu helfen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit 2025 in Deutschland für alle gesetzlich Versicherten verfügbar und soll die medizinische Versorgung durch eine bessere Vernetzung von Gesundheitsdaten optimieren. Sie ermöglicht es Patienten, ihre Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Befunde und Medikationspläne übersichtlich zu speichern und bei Bedarf Ärzten, Krankenhäusern oder Apotheken zugänglich zu machen. Diese digitale Akte soll dazu beitragen, Behandlungsfehler zu reduzieren und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Die Verwaltung der ePA erfolgt in der Regel über eine spezielle App, die von den Krankenkassen bereitgestellt wird.

Um die Akzeptanz und den sicheren Umgang mit der ePA zu gewährleisten, sind die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, sogenannte ePA-Ombudsstellen einzurichten. Diese Stellen dienen als zentrale Anlaufpunkte für Versicherte, die Fragen zur Funktionsweise der ePA haben oder Unterstützung bei der Einrichtung und Verwaltung benötigen. Dazu gehören beispielsweise Hilfestellungen beim Löschen von Akten, dem Widerspruch gegen bestimmte Funktionen oder der Überprüfung, wer wann auf die ePA zugegriffen hat. Auch bei der Einschränkung des Zugriffs auf Inhalte für bestimmte Leistungserbringer stehen die Ombudsstellen beratend zur Seite.

Die repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentrale Hamburg offenbarte jedoch eine eklatante Unkenntnis über diese wichtigen Hilfsangebote. Rund 76 Prozent der befragten gesetzlich Versicherten gaben an, nichts von der Existenz einer ePA-Ombudsstelle bei ihrer Krankenkasse zu wissen. Besonders alarmierend ist, dass diese Unkenntnis bei älteren Menschen noch ausgeprägter ist. Dies deutet auf eine erhebliche Informationslücke hin, die das Potenzial der ePA als digitales Gesundheitswerkzeug beeinträchtigen könnte. Zudem wussten viele Befragte nicht, dass für sie bereits eine ePA angelegt wurde, und nur 25 Prozent gaben an, ihre ePA aktiv zu verwalten. Die Verbraucherschützer haben daher auf ihrer Webseite eine Übersicht zu ausgewählten Ombudsstellen veröffentlicht, um die Transparenz zu erhöhen. Es ist wichtig zu beachten, dass Ombudsstellen keine Einsicht in die medizinischen Dokumente oder Befunde der ePA nehmen können, sondern lediglich bei organisatorischen und datenschutzrechtlichen Fragen unterstützen.

Die fehlende Kenntnis über die Unterstützungsangebote der Krankenkassen für die elektronische Patientenakte (ePA) stellt eine große Herausforderung dar. Um die Vorteile der ePA für alle Versicherten nutzbar zu machen und einen transparenten Umgang mit den sensiblen Gesundheitsdaten zu gewährleisten, ist eine umfassende Aufklärung und Kommunikation seitens der Krankenkassen und der Gesundheitsbehörden dringend erforderlich.

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