Verkehr

Fluggastrechte bei Verspätung: Anspruch auf Getränke, aber nicht auf Spirituosen

Apr 28, 2026

Flugreisende, die aufgrund von Verspätungen oder Ausfällen am Flughafen gestrandet sind, haben gemäß EU-Recht Anspruch auf Versorgung mit Mahlzeiten und Erfrischungen. Die genaue Auslegung dieses Anspruchs, insbesondere bei alkoholischen Getränken, führt jedoch immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Jüngste Urteile verdeutlichen, dass die Fluggesellschaften zwar für eine angemessene Flüssigkeitszufuhr der Passagiere sorgen müssen, aber nicht für den übermäßigen Konsum von Genussmitteln aufkommen müssen.

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Köln wirft ein Licht auf die Feinheiten der Fluggastrechte. Demnach muss eine Fluggesellschaft für die Kosten von Bier, Radler und Wein aufkommen, die eine Familie während einer zweitägigen Wartezeit auf ihren Ersatzflug konsumiert hat. Das Gericht begründete dies mit der Notwendigkeit der Flüssigkeitszufuhr, betonte jedoch, dass hochprozentige Spirituosen wie Kräuterschnaps nicht erstattungsfähig sind. Diese seien weder notwendig noch angemessen und überschreiten den Rahmen einer "Erfrischung" im Sinne der Verordnung.

Die Frage, welche Getränke unter den Begriff "Erfrischungen" fallen, hat in der Vergangenheit zu unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen geführt. Während das Amtsgericht Düsseldorf im Jahr 2019 Champagnercocktails und Dessertwein als erstattungsfähig ansah, lehnte das Amtsgericht Hannover 2023 die Erstattung für Aperol Spritz ab. Das Amtsgericht Memmingen zog 2021 eine Grenze bei Bier als Erfrischung und Wein als Genussmittel, eine Auffassung, die das Kölner Gericht nun beim Wein relativiert hat. Das Landgericht Düsseldorf stellte indes fest, dass die Formulierung "Erfrischungen" alkoholische Getränke grundsätzlich nicht ausschließe, solange der Konsum nicht übermäßig ist und der Flüssigkeitszufuhr dient.

Passagiere sollten sich bewusst sein, dass die Erstattung von Getränken durch die Airline nicht unbegrenzt ist. Während leichte alkoholische Getränke wie Bier oder Wein im Rahmen einer angemessenen Verpflegung erstattet werden können, sollten hochprozentige Spirituosen und teure Cocktails auf eigene Kosten gehen. Es empfiehlt sich, während Wartezeiten auf Alkohol zu verzichten oder diesen nur in Maßen zu genießen, um spätere Unstimmigkeiten bei der Kostenerstattung zu vermeiden. Das Prinzip lautet: Flüssigkeitszufuhr ja, übermäßiger Genuss auf Kosten der Airline nein.

Die rechtliche Lage bei Flugverspätungen und Annullierungen bleibt vielschichtig. Obwohl EU-Verordnungen klare Richtlinien für die Bereitstellung von Mahlzeiten und Erfrischungen vorsehen, sind die Details, insbesondere bei alkoholischen Getränken, oft Auslegungssache der Gerichte. Reisende sollten daher stets maßvoll agieren, um sicherzustellen, dass ihre Ansprüche auf Erstattung im Falle einer langen Wartezeit anerkannt werden.

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